Teilnahmeberechtigt sind Schulen sowie Projekte von Einrichtungen und Vereinen, die…
…im Sinne des § 52 der Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannter Trägerverein gelten,
…ihren Sitz im Geschäftsgebiet der PSD Bank RheinNeckarSaar eG haben,
…aufgrund ihres Freistellungsbescheids und ihrem Satzungszweck eine Förderung im Sinne der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie der mildtätigen Zwecke ermöglichen.
Das Preisgeld muss direkt einem Schulprojekt zufließen.
Förderungswürdig sind neue oder bereits in der Umsetzung befindliche Projektideen. Abgeschlossene Projekte können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsfrist endete am 31.01.2019
Unser Fördergebiet umfasst Württemberg und Südbaden.
Insgesamt stehen 50.000 Euro zur Verfügung.
Pro Förderregion werden 5 x 10.000 Euro ausgelobt.
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury aus Fachleuten aus den Kultusministerien in Baden-Württemberg sowie Spezialisten aus Wissenschaft und Technik.